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SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN

Als zertifizierte Gerichtssachverständige in den Bereichen Bodenmechanik, Grundbau, Tiefbau, Felsbau und Tunnelbau bieten wir Ihnen eine umfassende Expertise auf diesen Gebieten. Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen sind wir Ihr vertrauenswürdiger Gutachter für geotechnische Fragestellungen. Wir liefern Ihnen objektive und unabhängige Gutachten, um rechtliche Streitigkeiten zu lösen und Bauprojekte zum Erfolg zu bringen!

Durch die Personenzertifizierung nach ISO 17024, SEC 01.1 (Nr. 0141) wird unsere Fachkompetenz, Erfahrung und Unabhängigkeit von unabhängiger Seite bestätigt.  

Ein Privatgutachten oder Sachverständigengutachten für Bodenmechanik wird im Gerichtsfall benötigt, wenn es um Fragen der Bodenfestigkeit, der Stabilität des Untergrundes sowie um Rutschungen, Risse und Setzungen geht.

 

Ein Gerichtsgutachten wird als Beweismittel verwendet, um die Ursachen von Schäden am Boden und an Gebäuden zu untersuchen, als Grundlage zur Beurteilung von Schadensersatzansprüche oder um Entscheidungen über den Umgang mit Bodenrisiken zu treffen.

 

Ein fundiertes Gutachten soll von einem zertifizierten Sachverständigen aus diesem Fachbereich erstellt werden, der über die erforderlichen Fähigkeiten und Ressourcen verfügt, um eine umfassende Analyse durchzuführen.

Unsere Dienstleistungen: ​

Erstellung von Gerichtsgutachten, Privatgutachten und Sachverständigengutachten in den Bereichen:

  • Bodenmechanik

  • Grundbau

  • Felsmechanik

  • Tunnelbau und Stollenbau

  • Tiefbau

  • Dammbau

Weitere Planungsdienstleistungen

Für Planungs- und Beratungsdienstleistungen, welche über die beschriebene Sachverständigentätigkeit hinausgehen, wird die Firma SKAVA consulting ZT-GmbH empfohlen.

SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN 

IN GEOTECHNIK, BODENMECHANIK

TIEFBAU UND TUNNELBAU

Dr. Erich SAURER

Dr. Erich Saurer hat an der ETH Zürich Bauingenieurwissenschaften studiert und mit einer Promotion in Geotechnik abgeschlossen. Seine Expertise umfasst Bodenmechanik und Grundbau, Tiefbau sowie Tunnel- und Stollenbau. Er ist seit 2014 als Gerichtssachverständiger zertifiziert. 

Der Zertifizierungsumfang umfasst folgende Bereiche:

  • Grundbau und Bodenmechanik sowie Dammbau

  • Stollenbau und Tunnelbau

  • Tiefbau

  • Rutschungen

  • Beurteilung von Schäden im Zusammenhang mit Setzungen von Gebäuden und Infrastruktur

 

Mitglied der Ziviltechnikerkammer für Oberösterreich und Salzburg

Gerichtlich zertifizierter und allgemein beeideter Sachverständiger Österreich

 

Personenzertifizierung nach ISO 17024 SEC 01.1 Zertifizierungsnummer 0141

Mitglied der Schweizerischen Kammer technischer und wissenschaftlicher Gerichtsexperten

Antike Architektur am Strand
Vor Gericht

GERICHTSGUTACHTEN

Ein Gerichtsgutachten in Bodenmechanik ist ein fachkundiger Bericht, der im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens erstellt wird, um bestimmte Fragen im Zusammenhang mit dem Boden und seinem Verhalten zu klären. Es wird von einem unabhängigen Experten erstellt, der als Sachverständiger fungiert und eine objektive Meinung zu einem bestimmten Thema abgibt. Ein Gerichtsgutachten in Bodenmechanik kann dazu beitragen, Entscheidungen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu unterstützen, indem es beispielsweise bei der Beurteilung von Schäden an Gebäuden und anderen Strukturen oder bei der Bewertung des Bodenverhaltens im Zusammenhang mit geplanten Bauprojekten hilft. Es dient als Beweismaterial für eine gerichtliche Entscheidung.

Bulldozer

PRIVATGUTACHTEN

Ein Privatgutachten in Bodenmechanik ist ein fachkundiger Bericht, der im Auftrag einer privaten Partei erstellt wird, um bestimmte Fragen im Zusammenhang mit dem Boden und seinem Verhalten zu klären. Es wird von einem qualifizierten Experten erstellt und kann beispielsweise zur Bewertung von Schäden an Gebäuden und anderen Strukturen, zur Bewertung des Bodenverhaltens in Bezug auf geplante Bauprojekte oder zur Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bodenfragen verwendet werden. Ein Privatgutachten unterscheidet sich von einem Gerichtsgutachten darin, dass es nicht im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens erstellt wird und daher kein Beweismaterial für eine gerichtliche Entscheidung liefern kann.

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